Unter diesem Motto lädt der Ostsee-Holstein-Tourismus wieder Gäste an die holsteinische Ostseeküste. Natürlich gelten wie überall auch bestimmte Regeln und Verordnungen. Ab dem 18.05.2020 wird die Öffnung der Gastronomie unter Auflagen zugelassen. Das Beherbergungsverbot für Ferienwohnungen, Hotels, Häuser, Apartments und Wohnanlagen wird unter Auflagen aufgehoben, die Wohnmobilstellplätze können geöffnet werden.
Das Einreiseverbot für touristische und Freizeitzwecke wird aufgehoben. Das Betretungsverbot für die Insel Fehmarn entfällt.
Unter der Voraussetzung, dass jeweils Vorkehrungen dafür getroffen werden, dass der Abstand von Besuchern eingehalten, Infektionsketten nachvollzogen werden und ein Hygienekonzept nachgewiesen werden können,
- dürfen Museen und Ausstellungen wieder öffnen. Die Besucherzahl ist auf eine Person pro 15 Quadratmeter begehbarer Ausstellungfläche begrenzt.
- dürfen die Außenanlagen Botanischer Gärten und Pflanzenparks wieder öffnen.
Auf den Inseln gemeldete Zweitwohnungsbesitzer dürfen gemeinsam mit Personen aus ihrem Hausstand ihre Zweitwohnung wieder beziehen. Sie haben sicherzustellen, dass sie sich im Falle einer bestätigten SARS-Cov2-Infektion innerhalb von 24 Stunden zur Quarantäne an ihren Hauptwohnsitz begeben können.
Auf Campingplätzen dürfen die Betreiber das Dauercamping zulassen, sofern die Gemeinschaftseinrichtungen des Campingplatzes geschlossen bleiben, die Dauercamper also autark durch eigene Versorgungsanschlüsse sind.
Sportboothäfen werden unter Auflagen geöffnet. Die Gemeinschaftseinrichtungen müssen dabei - mit Ausnahme der Toiletten tagsüber - geschlossen bleiben.
Kontaktarme Sportarten im Freien sollen wieder ausgeübt werden können. Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung von Hygieneregeln. Als kontaktarm gilt eine Sportart, wenn bei deren Ausübung in der Regel ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen nicht unterschritten wird. Sportgeräte für kontaktarme Sportarten wie Fahrräder oder Kanus dürfen wieder gewerblich verliehen werden.
Die Einreise nach Schleswig-Holstein zu Tourismuszwecken bleibt auch nach dem 4. Mai grundsätzlich verboten. Gleiches gilt für Freizeitzwecke, ausgenommen Einreisen zur Ausübung kontaktarmer Sportarten sowie zum Besuch von Museen, Ausstellungen, zoologischen Gärten und Tierparks sowie botanischen Gärten sowie zu privaten Besuchen.
aus, dass
Die Tourist-Informationen haben teilweise geschlossen, sind aber telefonisch oder per Mail zu den regulären Öffnungszeiten erreichbar und bearbeiten E-Mails und Buchungsanfragen wie gehabt.
www.ostsee-holstein-tourismus.de / nordlicht verlag
Foto: C Ostsee-Holstein-Tourismus
Datum: 14.05.2020
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